Rio, Berlin und dann ...?

Teilnehmer:
Georg Bischof, Hamburg
Michael Gaumnitz, Leipzig
Amélie Kirchgäßner, Hamburg
Thomas Klodt, Bonn
Ulrich Löhnert, Bonn
Christoph Raible, Hamburg
Tina Schnadt, Köln
Sven Titz, Mainz


Ergebnisse der Berlin-Konferenz?

Die COP-1 (Conference of the Parties) hat einige Dokumente verabschiedet und diente zum Meinungs- und Informationsaustausch. Die vier wichtigsten Dokumente waren:

  1. Das Dokument zur Angemessenheit der Verpflichtungen der Konvention, das sogenannte Berlin-Mandat.
    (FCCC/CP/1995/L.14).

  2. Das Dokument zu Joint Implementation, zur gemeinsamen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
    (FCCC/CP/1995/L.13)

  3. Das Dokument zum Technologietransfer
    (FCCC/CP/1995/L.10)

  4. Das Dokument zum Errichtungsort des ständigen Sekretariats der Konvention
    (FCCC/CP/1995/L.12)

  1. Hierzu wurde festgestellt, daß die Verpflichtungen der Klimakonvention nicht angemessen sind. Dies bezieht sich vor allem auf das festgelegte Ziel der Industrieländer, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 zurckzuführen (dies bezieht sich auf die Artikel 4.2a) und b), siehe Anhang). Dieser Prozeß soll aber unverzüglich begonnen werden und eine Ad-hoc-Gruppe soll bis 1997 die Zeitvorgabe festlegen, die nach dem Jahr 2000 liegen soll. Die Einbeziehung aller Treibhausgase in die Reduktionsziele wird angestrebt.
  2. Hier wurde eine Pilotphase beschlossen, während der es noch keine Anrechnung erzielter Reduktionen im Ausland auf eigene Reduktionspflichten gibt. Die Auswertung und der Abschluß der Pilotphase erfolgen bis spätestens zum Jahr 2000.
  3. Der Transfer von geigneten Technologien zur Vermeidung von Klimaänderungen nötigenfalls zur Anpassung an Klimafolgen soll vom Sekretariat der Konferenz beobachtet werden.
  4. Für das ständige Sekretariat der Klimakonvention wurde festgelegt, daß es seinen Sitz in Bonn erhält.

Unsere Meinung:
Die erhoffte Festlegung auf konkrete Emissionsgrenzen kam nicht zustande. Es wurde zuviel Zeit verwendet, formale Kriterien festzulegen, die unserer Ansicht nach schon im Vorfeld der Konferenz hätten beschlossen werden können. Problematisch ist auch, daß wirtschaftliches Wachstum noch immer als wichtiger angesehen wird als der Klimaschutz. Immerhin kam es zu einem umfassenden Dialog, und der Klimagipfel hat zur Bewußtseinsbildung beigetragen.

Anhang:Artikel 4.2.a) und b) der Klimakonvention von Rio

Verpflichtungen der Industrie- und Schwellenländer (Annex I):
Maßnahmen zur Minderung der anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen und zum Schutz der natürlichen Senken dieser Gase sollen ergriffen werden.
Industrieländer nehmen diesbezüglich die führende Rolle in der Welt ein und sollen als gutes Beispiel innerhalb dieses Jahrzehnts CO2-Emissionen und Emissionen anderer Treibhausgase auf den Ausstand früherer Jahre reduzieren, wobei diese Maßnahmen nicht auf Kosten des wirtschaftlichen Wachstums und der verfügbaren Technologien gehen soll. Es besteht die Möglichkeit der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit und Unterstützung.
Um diese Maßnahmen durchzusetzen, sollen sich die Vertragsstaaten regelmäßig treffen, um ihre Beschlüsse und Maßnahmen bezüglich der Treibhausgasemissionen zu diskutieren.

UNFCCC, United Nations Framework Convention on Climate Change


Georg Bischof
Mon Jun 19 15:23:20 MET DST 1995